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Elberfelder Bibel
Verordnungen über das Essen der Opfer
1 Und der Herr redete zu Mose:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, dass sie sich enthalten von den heiligen Dingen[8]o. sich ehrfurchtsvoll verhalten vor den heiligen Gaben der Söhne Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der Herr.
3 Sage zu ihnen: Wer irgend von all euren Nachkommen, bei euren Generationen, sich den heiligen Dingen nähert, die die Söhne Israel dem Herrn heiligen, und seine Unreinheit ist an ihm, diese Person[9]o. Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin der Herr.
4 Jedermann von den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder an Schleimfluss leidet[1]w. fließt, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgendeinen berührt, der durch eine Leiche[2]w. Seele {eines Toten} unrein gemacht ist, oder jemanden, dem der Samenerguss entgeht,
5 oder wer irgendein kriechendes Tier[3]w. irgendein Gewimmel berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der für ihn unrein ist, durch jegliche Unreinheit, die er hat:
6 Einer, der solches berührt, der wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
7 und ist die Sonne untergegangen, dann ist er rein. Danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.
8 Aas und Zerrissenes darf er nicht essen, dass er sich dadurch unrein macht. Ich bin der Herr.
9 Und sie sollen meine Vorschriften beachten[4]o. für meinen Dienst sorgen, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden[5]w. Sünde tragen und dadurch sterben, weil sie es[6]d. h. wahrscheinlich das Geheiligte, das Brot entweihen. Ich bin der Herr, der sie heiligt.
10 Und kein Fremder[7]o. Unbefugter; d. h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört darf Heiliges essen. Der Beisasse[8]Das Wort bezeichnet einen Ansässigen ohne Bürgerrecht, das war ein sozialer Stand zwischen dem Sklaven und dem Vollbürger. und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen.
11 Wenn aber ein Priester eine Person[9]o. Seele mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, {dann} darf diese davon essen; und die in seinem Haus geborenen {Sklaven, auch} sie dürfen von seinem Brot essen.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters {die Frau} eines fremden[10]d. h. eines nichtisraelitischen, o. eines nichtaaronitischen Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.
13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder[11]w. keinen Samen hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend, {dann} darf sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremder[7]o. Unbefugter; d. h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört darf davon essen.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isst, dann soll er ein Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
15 Und man darf die heiligen Dinge[12]o. Gaben der Söhne Israel nicht entweihen, die sie dem Herrn abheben[13]d. i. durch Hochheben der Opfergabe weihen,
16 und ihnen so die Sünde einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge[12]o. Gaben essen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.
17 Und der Herr redete zu Mose:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach all ihren Gelübden und nach all ihren freiwilligen Gaben, die sie dem Herrn als Brandopfer darbringen –
19 zum Wohlgefallen {Gottes} für euch {soll er sie darbringen} : ohne Fehler, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
20 Alles, woran ein Makel ist, dürft ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
21 Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer[14]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Makel darf an ihm sein.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder {eines} , das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem Herrn nicht darbringen, und {ihr} sollt dem Herrn keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
23 Und einen Stier oder ein Schaf[1]o. Ziege; o. Lamm mit einem zu langen Glied[2]LXX: mit einem verstümmelten Ohr; andere üs. : schlitzohrig oder abgehauenen Schwanz[3]So deutet LXX das hebr. Wort; die aram. Üs. liest: mit verkümmerten Gliedern. Die Bedeutung des hebr. Wortes ist unbekannt., das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht als wohlgefällig betrachtet werden.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem Herrn nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr {so etwas} nicht tun[4]d. h. ihr dürft weder Tiere kastrieren noch solche Tiere opfern.
25 Und aus der Hand eines Ausländers[5]w. Sohnes des Auslandes dürft ihr nichts von diesen {Tieren kaufen und davon} die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden.
26 Und der Herr redete zu Mose:
27 Wenn ein Stier oder ein Schaf[6]w. ein männliches Schaflamm oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den Herrn. –
28 Und ein Rind oder ein Schaf[7]o. eine Ziege, es selbst und sein Junges dürft ihr nicht an einem Tag schlachten. –
29 Und wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch schlachten:
30 An demselben Tag soll es gegessen werden. Ihr sollt nichts davon bis zum {nächsten} Morgen übrig lassen. Ich bin der Herr.
31 Und ihr sollt meine Gebote halten und sie tun. Ich bin der Herr.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Söhne Israel. Ich bin der Herr, der euch heiligt,
33 der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der Herr.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen