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Elberfelder Bibel
Verordnungen für Wöchnerinnen
1 Und der Herr redete zu Mose:
2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage {lang} unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel ihres Unwohlseins[5]o. Blutflusses wird sie unrein sein.
3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung {daheim} bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.
7 Und er soll es vor dem Herrn darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.
8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[6]o. einer Ziege; o. einem Lamm Ausreichende nicht findet[7]d. h. wenn sie (finanziell) dazu nicht in der Lage ist; dieselbe Wendung wie in Ri9,33; 1Sam10,7; 25,8, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen