Elberfelder Bibel online lesen
Elberfelder Bibel
Verordnungen über Gelübde
1 Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der Herr dem Mose geboten hatte.
2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der Herr geboten hat:
3 Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun.
4 Und wenn eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,
5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.
6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der Herr wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
7 Und wenn sie etwa {die Frau} eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat,
8 und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten.
9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der Herr wird ihr vergeben.
10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
11 Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,
12 und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.
13 Wenn aber ihr Mann diese {Gelübde} ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1]w. an ihren Gelübden und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der Herr wird ihr vergeben.
14 Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2]w. die Seele zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.
15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.
16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.
17 Das sind die Ordnungen, die der Herr dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen