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Elberfelder Bibel
Zufluchtsstädte – Keine Grenzverletzung
1 Wenn der Herr, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
2 dann sollst du dir drei Städte aussondern[3]o. abmessen; o. festsetzen mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen.
3 Du sollst dir den Weg {dahin} instand halten und das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen. Und es soll {dazu} geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen {kann}.
4 Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich[4]w. ohne Wissen erschlägt und ihn nicht schon vorher[5]w. seit gestern {und} vorgestern hasste
5 – {etwa} wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt –, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,
6 damit nicht der Bluträcher wutentbrannt[1]w. weil sein Herz heiß ist dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil {traf} , weil er ihn nicht schon vorher[2]w. seit gestern {und} vorgestern hasste.
7 Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern. –
8 Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat –
9 wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,
10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir ist. –
11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,
12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er stirbt.
13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein[3]w. Dein Auge soll seinetwegen nicht fließen, sondern du sollst unschuldig {vergossenes} Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gut geht.
14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen.
Zeugen vor Gericht
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit[4]o. Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. {Nur} auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein[5]o. eine Entscheidung zustande kommen; w. sich ein Wort erheben. –
16 Wenn ein falscher Zeuge[6]o. ein Zeuge der Gewalttat gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams[7]w. des Abfalls {von Gott} ; vgl. Kap. 13,6 zu beschuldigen,
17 dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den Herrn treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden.
18 Und die Richter sollen {die Sache} genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,
19 dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen.
21 Und du sollst nicht schonen[8]w. dein Auge soll nicht fließen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen