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Elberfelder Bibel
Achtung des Eigentums anderer
1 Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir {wohnt} oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!
3 Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst {sie} unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5 Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott.
6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[3]d. h. unterwegs findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.
7 Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei {Samen} besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. –
10 Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. –
11 Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest.
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[4]o. wird ihrer überdrüssig
14 und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5]w. legt Taten des Geredes auf sie, und bringt sie in schlechten Ruf[6]w. lässt einen schlechten Namen über sie herausgehen und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe {die Zeichen der} Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,
15 dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die {Zeichen der} Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.
16 Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.
17 Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[1]w. legt Taten des Geredes auf sie, indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die {Zeichen der} Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies {hier} sind nun die {Zeichen der} Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
19 Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert {Schekel} Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[2]w. weil er einen schlechten Namen über eine Jungfrau Israels herausgehen ließ. Und sie soll {weiterhin} seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. –
20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die {Zeichen der} Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,
21 dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22 Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[3]w. einem {Ehe} herrn gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24 dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde {begangen zum} Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt.
27 Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden {dabei} angetroffen,
29 dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig {Schekel} Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen