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Elberfelder Bibel

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk – Pflichten und Opfer der Fürsten – Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den Herrn eine Weihegabe aussondern[9]w. ein Hebopfer abheben, als heiliges {Stück} vom Land, in der Länge 25000 {Ellen} lang und in einer Breite von 20000[1]Diese Zahl liest LXX; Mas. T. : 10000 {Ellen}. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum.

2 Davon sollen zum Heiligtum[2]w. zum Heiligen; d. i. der Gesamtkomplex des Heiligtums gehören ein Viereck von 500 auf 500 {Ellen} ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum.

3 Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25000 {Ellen} abmessen und eine Breite von 10000 {Ellen} ; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.

4 Der heilige {Teil} vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem Herrn zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und [3]so mit LXX und geringfügiger Korrektur eines Wortes; Mas. T. : als Heiligtum des Heiligtumsals Weideland für das Vieh dienen[3]so mit LXX und geringfügiger Korrektur eines Wortes; Mas. T. : als Heiligtum des Heiligtums.

5 Und {ein Stück von} 25000 {Ellen} Länge und 10000 {Ellen} Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz {für} Städte zum Wohnen[4]Diesen Text setzt LXX voraus. Mas. T. : ihnen zum Grundbesitz, zwanzig Zellen.

6 Und als Besitz der Stadt sollt ihr {ein Stück von} 5000 {Ellen} Breite und 25000 {Ellen} Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[5]w. gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.

7 Und dem Fürsten {sollt ihr Land geben} auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[6]w. des heiligen Hebopfers und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe[6]w. des heiligen Hebopfers und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge[7]d. h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap.48 bedeutet der Ausdruck »Länge« stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. Vgl. die Anm. zu Kap.48,21. entsprechend eines der {Stammes} anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 als Land {besitz}. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen[8]w. geben.

9 So spricht der Herr, Herr: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben[9]w. Hört auf mit euren Vertreibungen gegenüber meinem Volk!, spricht der Herr, Herr[10]w. ist der Ausspruch des Herrn, Herrn.

10 Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben.

11 Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß[11]w. ein einziges Maß haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten {Teil} des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen.

12 Und der Schekel soll 20 Gera {betragen} ; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine {betragen}.

13 Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste

14 und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Öl {maß}  –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind {auch} ein Kor[12]T. ; Mas. T. : ein Homer;

15 und ein Schaf[13]o. eine Ziege von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels[14]so mit LXX; andere lesen: vom Viehbesitz Israels; Mas. T. : von dem wasserreichen {Gebiet} Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern[15]o. Friedensopfern; o. Abschlussopfern; o. Gemeinschaftsopfern, um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, Herr[10]w. ist der Ausspruch des Herrn, Herrn.

16 Das ganze Volk des Landes soll {verpflichtet} sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel.

17 Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer[1]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken.

18 So spricht der Herr, Herr: Im ersten {Monat} , am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll {etwas} von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die {Tür} pfosten[2]So lesen 2 hebr. Handschr. , LXX, die syr. Üs. und Vulg. ; im Mas. T. Einzahl des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten[2]So lesen 2 hebr. Handschr. , LXX, die syr. Üs. und Vulg. ; im Mas. T. Einzahl der Tore des inneren Vorhofs.

20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der {aus Versehen} sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken.

21 Im ersten {Monat} , am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest {sollt ihr es feiern} ; sieben Tage soll man[3]so mit vielen hebr. Handschr. und den alten Üs. ; Mas. T. : als Wochenfest {sollt ihr es feiern} ; tagelang soll man ungesäuerte Brote essen.

22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen.

23 Und die sieben Tage des Festes {hindurch} soll er dem Herrn ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen.

24 Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa.

25 Im siebten {Monat} , am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest[5]d. i. am Laubhüttenfest, soll er die sieben Tage lang ebenso {Opfer} darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl.

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