Elberfelder Bibel online lesen
Elberfelder Bibel
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1 So spricht der Herr, Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage {hindurch} geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[6]w. sich niederwerfen und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden.
3 Und das Volk des Landes soll vor dem Herrn anbeten[6]w. sich niederwerfen am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. –
4 Und das Brandopfer, das der Fürst dem Herrn darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder {betragen}.
5 Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber {beträgt} das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[7]d. h. so viel er geben kann; vgl. V.7; und Öl: ein Hin für das Efa.
6 Und am Tag des Neumondes {soll das Brandopfer} einen fehlerlosen Jungstier {betragen} und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein.
7 Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa.
8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[8]d. i. die Halle des Osttores; wie V.2 hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen.
9 Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den Herrn kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[1]w. {durch} das ihm Gegenüber {liegende} soll er hinausgehen.
10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll {auch} er hinausgehen[2]so mit vielen hebr. Handschr. , LXX und Vulg. ; Mas. T. : sollen sie hinausgehen. –
11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[3]d. h. so viel er geben kann; vgl. V.7; und Öl: ein Hin für das Efa.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[4]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer, als freiwillige Gabe für den Herrn, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[4]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer darbringen, ebenso wie er {es} am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. –
13 Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem Herrn als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten.
14 Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den Herrn – ewige Ordnungen {, die} beständig {gelten sollen}.
15 Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen.
16 So spricht der Herr, Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[5]so mit LXX; Mas. T. : Wenn ein Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt – {es ist ja} sein Erbbesitz – so gehört es seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.
17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[6]d. h. als Erbbesitz des Fürsten als leiblichem Vater {für immer} gehören.
18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem {eigenen} Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[7]w. Schulter; nämlich des nördlichen Binnentores des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[8]T. ; Mas. T. : zu den Zellen des Heiligtums (w. des Heiligen) , zu den Priestern, die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss {und dabei} das Volk heilig macht.
21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[9]so mit LXX; die Bedeutung des Wortes im Mas. T. ist ungewiss, vielleicht: »geschlossene« o. »nicht überdachte« Höfe, vierzig {Ellen} lang und dreißig breit. Ein {und dasselbe} Maß hatten alle vier[10]so mit LXX, syr. Üs. und Vulg. ; Mas. T. : hatten alle vier an den Ecken.
23 Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.
24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[1]so mit LXX; Mas. T. : Diese sind das Haus der Köche, wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen