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Elberfelder Bibel
Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes
1 Und wegen all dessen schließen wir {nun} eine {feste} Vereinbarung und schreiben {sie} auf. Und auf der gesiegelten {Schrift} {stehen die Namen} unserer Obersten, unserer Leviten {und} unserer Priester.
2 Und {die Namen} auf den gesiegelten {Schriftstücken} : Nehemia, der Tirschata[5]d. i. der Statthaltertitel Nehemias, der Sohn Hachaljas, und Zedekia.
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilga, Schemaja; das sind die Priester. –
10 Und die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiël;
11 und ihre Brüder: Schechanja[6]so mit einigen hebr. Handschr. , LXX und der syr. Üs. ; Mas. T. : Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu.
15 Die Häupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskia, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,
27 und Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim, Baana.
29 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich aus den Völkern der Länder zum Gesetz Gottes hin abgesondert haben, {sowie} ihre Frauen, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis {und} Einsicht haben,
30 schließen sich ihren Brüdern, den Mächtigen unter ihnen, an und treten in Eid und Schwur, im Gesetz Gottes zu leben[1]w. zu gehen, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, und alle Gebote des Herrn, unseres Herrn, und seine Rechtsbestimmungen und seine Ordnungen zu bewahren und zu tun.
31 {Und sie schwören: } Wir wollen unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen.
32 Wenn die Völker des Landes am Sabbattag ihre[2]w. die Waren und allerlei Getreide zum Verkauf bringen, wollen wir es ihnen am Sabbat oder an einem {andern} heiligen Tag nicht abnehmen. Wir wollen im siebten Jahr auf den Ernteertrag und auf die Schuldforderung einer jeden Hand verzichten[3]w. Wir wollen brach liegen lassen das siebte Jahr und die Schuldforderung einer jeden Hand.
33 Wir wollen uns als Gebot auferlegen, ein Drittel Schekel im Jahr für den Dienst im Haus unseres Gottes zu geben:
34 für die Schaubrote[4]w. für das aufgeschichtete Brot und das regelmäßige Speisopfer und für das ständige Brandopfer {und für die Opfer an} den Sabbaten {und} Neumonden, für die Festzeiten und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu erwirken für Israel und für alles Werk im Haus unseres Gottes.
35 Wir, die Priester, die Leviten und das Volk, wollen die Lose werfen über die Lieferung des Brennholzes, um es nach unseren Familien[5]w. um es entsprechend dem Haus unserer Väter zu bestimmten Zeiten zum Haus unseres Gottes zu bringen, Jahr für Jahr, damit man es auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, verbrennt, wie es im Gesetz geschrieben steht.
36 {Wir verpflichten uns, } die Erstlinge unseres Ackerlandes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Haus des Herrn zu bringen.
37 {Wir verpflichten uns, } die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehbestandes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe zum Haus unseres Gottes zu bringen, für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst verrichten.
38 Wir wollen das Erste[6]d. i. das Beste von unserm Schrotmehl[7]o. unseres Teiges und unseren Hebopfern und den Früchten von allerlei Bäumen, {von} Most und Öl für die Priester bringen, in die Zellen des Hauses unseres Gottes, und den Zehnten unseres Ackerlandes für die Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, die den Zehnten erheben sollen in allen Städten unseres Ackerbaus[8]d. h. in den Städten im Einzugsbereich des Tempels.
39 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses.
40 Denn in die Zellen sollen die Söhne Israel und die Söhne Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen. Denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, die den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. So wollen wir das Haus unseres Gottes nicht {im Stich} lassen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen