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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes: 12,1–8

1 Der HERR sprach zu Mose:

2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist.

3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden

4 und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind.

5 Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.

6 Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.

7 Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.

8 Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der Herr redete zu Mose:

2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage {lang} unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel ihres Unwohlseins[5]o. Blutflusses wird sie unrein sein.

3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.

4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung {daheim} bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.

5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.

7 Und er soll es vor dem Herrn darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.

8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[6]o. einer Ziege; o. einem Lamm Ausreichende nicht findet[7]d. h. wenn sie (finanziell) dazu nicht in der Lage ist; dieselbe Wendung wie in Ri9,33; 1Sam10,7; 25,8, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen

1-2 Der Herr befahl Mose, den Leuten von Israel zu sagen: Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie 7 Tage unrein, genau wie während ihrer monatlichen Blutung.

3 Am 8. Tag soll der Sohn beschnitten werden.

4 Danach muss die Frau noch 33 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist. In dieser Zeit darf sie nicht zum Heiligtum kommen und auch nichts berühren, was als Opfer oder Abgabe für das Heiligtum bestimmt ist.

5 Hat sie eine Tochter zur Welt gebracht, wird sie 14 Tage unrein und muss dann noch 66 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist.

6 Sind die 33 oder 66 Tage um, so soll die Frau ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sühneopfer zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen.

7-8 Ist sie zu arm, um ein Schaf zu opfern, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sühneopfer. Der Priester bringt ihre Opfergaben dem Herrn dar und nimmt damit ihre Unreinheit weg; dann ist sie wieder rein. Dies sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat.

3 Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden.

4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.

5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.

7 Der soll es opfern vor dem Herrn und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.

8 Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde.

Videos zu 3. Mose 12,3 (EÜ, ELB, GNB, LUT)