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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Verunstaltende Anzeichen an Oberflächen: 13,1–59

1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:

2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen.

3 Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.

4 Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern.

5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern

6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.

7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.

8 Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.

9 Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.

10 Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,

11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.

12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,

13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.

14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.

15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.

16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.

17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.

18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,

19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;

20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.

21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.

22 Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.

23 Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.

24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,

25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.

26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.

27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.

28 Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.

29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,

30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.

31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.

32 Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,

33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.

34 Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.

35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,

36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.

37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.

38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,

39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.

40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.

41 Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.

42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.

43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,

44 so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.

45 Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein!

46 Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.

47 Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,

48 ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,

49 so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.

50 Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.

51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.

52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.

53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,

54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.

55 Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.

56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.

57 Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.

58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.

59 Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und der Herr redete zu Mose und zu Aaron:

2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die {übrige} Haut seines Fleisches, {dann} ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären.

4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester {den, der} das Mal {hat, für} sieben Tage einschließen.

5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1]w. es; d. i. das Mal zum zweiten Mal {für} sieben Tage einschließen.

6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]o. Hautausschlag. Er soll seine Kleider waschen und ist rein.

7 Wenn aber der Schorf[2]o. Hautausschlag in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.

8 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, der Schorf[2]o. Hautausschlag hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.

9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.

10 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,

11 {dann} ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[3]o. wuchert und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[4]w. die ganze Haut des Mals, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,

13 und der Priester besieht {ihn} , und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er {den, der} das Mal {hat, } für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[5]o. es rein.

14 An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.

15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.

16 Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.

17 Und besieht ihn[1]w. es; d. i. das Mal der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester {den, der} das Mal {hat, } für rein erklären: rein ist er.

18 Und wenn {im} Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und {wieder} heilt,

19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.

20 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, der Fleck[6]w. er erscheint niedriger als die {übrige} Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.

21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[6]w. er ist nicht niedriger als die {übrige} Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn {für} sieben Tage einschließen.

22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.

23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, {wenn er} nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Oder wenn {im} Fleisch, in dessen Haut, eine {Brand} wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,

25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die {übrige} Haut, {dann} ist es Aussatz; er ist in der {Brand} wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.

26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die {übrige} Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn {für} sieben Tage einschließen.

27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.

28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, {wenn er} in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der {Brand} wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der {Brand} wunde.

29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,

30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die {übrige} Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester {den, der} das Mal der Krätze {hat, für} sieben Tage einschließen.

32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut,

33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe {den, der} die Krätze {hat, } zum zweiten Mal {für} sieben Tage ein.

34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,

36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.

37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.

38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,

39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein {gutartiger} Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.

40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.

41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.

42 Und wenn an der kahlen Stelle {hinten} oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle {hinten} oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.

43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle {hinten} oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,

44 {dann} ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.

45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf {haar} soll frei hängen gelassen werden[1]o. soll verwildern, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!

46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen

48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,

49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, {dann} ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.

50 Und der Priester besehe das Mal und schließe {das, woran} das Mal {ist, für} sieben Tage ein.

51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, {dann} ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es.

52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.

53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,

54 dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal {für} sieben Tage einschließen.

55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, {dann} ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle {hinten} oder auf der kahlen Stelle {vorn}.

56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.

57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, {dann} ist es ein ausbrechender {Aussatz} : Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.

58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.

59 Das ist das Gesetz {betreffs} des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Bestimmungen über die Feststellung von Aussatz

1 Der Herr gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:

2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.

3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.

4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.

5 Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.

6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.

7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.

8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.

9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,

11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.

12-13 Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.

14-15 Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.

16-17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.

18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,

19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.

20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.

21 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.

22 Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

23 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.

24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,

25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.

26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren

27 und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

28 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,

30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren

32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,

33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage

34 und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.

35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,

36 muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.

37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.

38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,

39 so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.

40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.

42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,

44 so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.

Über das Verhalten von Aussätzigen

45 Alle, die von Aussatz befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.

46 Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.

Bestimmungen für den Befall von Gebrauchsgegenständen

47-49 Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.

50 Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.

51 Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein

52 und es muss verbrannt werden.

53 Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,

54 so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.

55 Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.

56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.

57 Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.

58 Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.

59 Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Aussatz bei Menschen

1 Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern.

3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.

4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.

6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen

8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.

9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.

10 Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,

11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,

13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.

14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.

18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,

19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.

22 Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß

25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen

27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

28 Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat

30 und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.

32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,

33 so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

35 Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,

36 und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

37 Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen

39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.

42 Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,

44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.

45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!

46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

Aussatz an Kleidern

47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,

48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.

50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.

56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.

57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Videos zu 3. Mose 13,34 (EÜ, ELB, GNB, LUT)