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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Allgemeine Opferbestimmungen mit Sanktionen: 17,1–16

1 Der HERR sprach zu Mose:

2 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der HERR euch verpflichtet hat:

3 Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet

4 und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN vor seiner Wohnung zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und wird aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden.

5 Daher sollen die Israeliten die Opfer herbeibringen, die sie auf freiem Feld zu opfern pflegten, um sie für den HERRN beim Eingang des Offenbarungszeltes dem Priester zu überbringen, und sie als Heilsopfer für den HERRN opfern.

6 Der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN am Eingang des Offenbarungszeltes sprengen und das Fett zum beruhigenden Duft für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.

7 Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer für Bocksdämonen schlachten, mit denen sie huren. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als ewige Satzung.

8 Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer aufsteigen lässt,

9 ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es für den HERRN zu vollziehen, wird aus seiner Geschlechterfolge ausgemerzt werden.

10 Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut genießt, gegen diese Person werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen.

11 Denn das Leben des Fleisches ist im Blut. Und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben, um für euer Leben Versöhnung zu erwirken; denn das Blut ist es, das durch Leben Versöhnung erwirkt.

12 Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut genießen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut genießen.

13 Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder für den Genuss erlaubte Vögel erlegt, muss das Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.

14 Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut im Lebewesen. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch dürft ihr nicht genießen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es genießt, wird ausgemerzt werden.

15 Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein.

16 Wer seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Ort zum Opfern – Verbot des Essens von Blut und Aas

1 Und der Herr redete zu Mose:

2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Dies ist die Sache, die[1]o. das Wort, das der Herr geboten hat:

3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet oder der außerhalb des Lagers schlachtet

4 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Begegnung gebracht hat, um {es} dem Herrn als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung des Herrn, diesem Mann soll {es} als Blut[2]d. h. als Blutschuld zugerechnet werden: Blut hat er vergossen; und dieser Mann soll aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden.

5 {Dies wird angeordnet, } damit die Söhne Israel ihre Schlachtopfer hineinbringen, die sie jetzt auf freiem Feld schlachten[3]d. h. zum Opfer schlachten, und zwar sie hineinbringen für den Herrn an den Eingang des Zeltes der Begegnung zum Priester und sie als Heilsopfer[4]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer dem Herrn schlachten.

6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des Herrn vor dem Eingang des Zeltes der Begegnung sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als wohlgefälligen Geruch[5]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung für den Herrn.

7 Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer den Bocksdämonen[6]w. Haarigen schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein für ihre Generationen.

8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jedermann aus dem Haus Israel und von den Fremden, die in ihrer Mitte als Fremde wohnen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert

9 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Begegnung bringt, um es dem Herrn zu opfern, dieser Mann soll aus seinen Völkern[7]d. h. aus seiner Volksgemeinschaft ausgerottet werden.

10 Und jedermann aus dem Haus Israel und von den Fremden, die in ihrer Mitte als Fremde wohnen, der irgendwelches Blut isst – gegen die Seele[8]d. h. die Person; o. das Leben. – Für »Seele«, »Leben«, »Person« steht im Hebr. dasselbe Wort., die das Blut isst, werde ich mein Angesicht richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

11 Denn die Seele[8]d. h. die Person; o. das Leben. – Für »Seele«, »Leben«, »Person« steht im Hebr. dasselbe Wort. des Fleisches ist im Blut, und ich selbst habe es euch auf den Altar gegeben[9]o. {zum Gebrauch} auf dem Altar gegeben, Sühnung für eure Seelen zu erwirken. Denn das Blut ist es, das Sühnung tut durch die Seele[10]d. h. kraft des ihm innewohnenden Lebens {in ihm}.

12 Darum habe ich zu den Söhnen Israel gesagt: Keine Seele[8]d. h. die Person; o. das Leben. – Für »Seele«, »Leben«, »Person« steht im Hebr. dasselbe Wort. von euch soll Blut essen; auch der Fremde, der in eurer Mitte als Fremder wohnt, soll nicht Blut essen.

13 Und jedermann von den Söhnen Israel und von den Fremden, die in eurer Mitte als Fremde wohnen, der ein Wild oder einen Vogel erjagt[11]w. der ein Wild erjagt, Vierfüßiges oder Vogel, die gegessen werden dürfen, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.

14 Denn {was} die Seele[8]d. h. die Person; o. das Leben. – Für »Seele«, »Leben«, »Person« steht im Hebr. dasselbe Wort. alles Fleisches {betrifft} ; sein Blut, das ist seine Seele[12]w. sein Blut – in seiner Seele ist es – und ich habe zu den Söhnen Israel gesagt: Das Blut irgendwelches Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele[8]d. h. die Person; o. das Leben. – Für »Seele«, »Leben«, »Person« steht im Hebr. dasselbe Wort. alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isst, soll ausgerottet werden. –

15 Jeder, der ein Aas[13]w. Die Seele (o. Person) , die irgendein Aas oder Zerrissenes isst, er sei Einheimischer oder Fremder, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein; dann wird er rein sein.

16 Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so wird er seine Schuld tragen.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Schlachtung von Tieren nur am Heiligtum

1 Der Herr befahl Mose,

2 zu Aaron und seinen Söhnen sowie zu allen Israeliten zu sagen: »Hört, was der Herr angeordnet hat!

3 Wenn ein Israelit ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachten will, darf er es nicht an einem beliebigen Platz innerhalb oder außerhalb des Lagers tun.

4 Er muss das Tier an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen und es dort vor der Wohnung des Herrn als Opfergabe für ihn schlachten. Wer es anderswo schlachtet, handelt wie jemand, der das Blut eines Menschen vergießt, und lädt schwere Schuld auf sich. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

5 Deshalb sollen die Leute von Israel die Opfertiere, die sie bis jetzt auf freiem Feld geschlachtet haben, zum Herrn bringen, zu seinem Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes. Dort sollen sie die Tiere für das Opfermahl mit dem Herrn schlachten.

6 Der Priester sprengt das Blut an den Altar des Herrn, der am Eingang des Heiligen Zeltes steht, und verbrennt auf dem Altar die Fettstücke als ein Opfer, das den Herrn gnädig stimmt.

7 Die Leute von Israel sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft. «

Verbot von Blutgenuss

8-9 Weiter ließ der Herr dem Volk durch Mose sagen: »Wer anderen Göttern ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringt, statt es mir am Eingang des Heiligen Zeltes zu opfern, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben.

10 Genauso ergeht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst: Ich selbst wende mich gegen ihn und rotte ihn aus seinem Volk aus.

11 Denn im Blut ist das Leben. Ich habe bestimmt, dass alles Blut zum Altar gebracht wird, um Schuld zu sühnen. Weil im Blut das Leben ist, schafft es Sühne für verwirktes Leben.

12 Darum habe ich zu den Leuten von Israel gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch nicht die Fremden, die bei euch leben.

13 Wenn ein Israelit oder ein Fremder Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, dann muss er das Blut der erlegten Tiere auslaufen lassen und mit Erde bedecken.

14 Denn im Blut ist das Leben, und deshalb habe ich euch verboten, Blut zu essen. Jeder, der Blut isst, muss sterben.

15 Wenn irgendjemand, ein Israelit oder ein Fremder, ein verendetes oder gerissenes Tier isst, muss er seine Kleider und sich selbst mit Wasser abspülen und bleibt bis zum Abend unrein.

16 Wenn er es unterlässt, muss er die Folgen tragen. «

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Das Heiligkeitsgesetz Kapitel 17,1–26,46

Von der Stätte des Opfers (vgl. 5. Mose 12,1-31)

1 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist’s, was der Herr geboten hat.

3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager

4 und sie nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, dass sie dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem Herrn bringen vor den Eingang der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem Herrn opfern.

6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des Herrn sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn.

7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Bocksgeistern opfern, mit denen sie Hurerei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht.

8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt

9 und bringt es nicht vor den Eingang der Stiftshütte, um es dem Herrn zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut isst, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.

11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut wirkt Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.

12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

13 Und wer von den Israeliten oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.

14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isst, der wird ausgerottet werden.

15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier isst, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein.

16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muss er seine Schuld tragen.

Videos zu 3. Mose 17,16 (EÜ, ELB, GNB, LUT)