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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

1 Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges.

2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.

3 Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.

5 Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.

6 Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.

7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.

8 Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt.

9 Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.

10 Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.

11 Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt:

12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist.

13 Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.

14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.

15 Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.

16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden;

17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.

18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.

19 Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;

20 wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

21 Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

Verbot von Fett- und Blutgenuss: 7,22–27

22 Der HERR sprach zu Mose:

23 Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.

24 Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.

25 Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

26 Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh.

27 Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

Weisungen an die Israeliten zum Heilsopfer: 7,28–36

28 Der HERR sprach zu Mose:

29 Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:

30 Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.

31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.

32 Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!

33 Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.

34 Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten.

35 Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.

36 Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.

Zusammenfassungen: 7,37–38

37 Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.

38 So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es.

2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[6]w. Er soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.

3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.

5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn: ein Schuldopfer ist es.

6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.

7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. –

8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.

9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.

10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[7]o. angefeuchtet oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[8]o. Friedensopfers; o. Abschlussopfers; o. Gemeinschaftsopfers, das man dem Herrn darbringt:

12 Wenn man es zum Dank[9]anderswo: Lob; eigentlich: Anerkennung darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[1]o. angefeuchtet, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, {mit Öl} eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl.

13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes {Brot} als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[2]o. Lob-Friedensopfer.

14 Und man soll {je} eines davon, von der ganzen Gabe, dem Herrn als Hebopfer[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören.

15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen.

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.

17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[5]d. i. das Opfer nicht {mehr} als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[6]d. i. kultisch unrein gewordenes Opferfleisch wird es sein; und die Person[7]o. Seele, die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen.

19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und {was} das Fleisch {betrifft} , jeder Reine darf das Fleisch essen;

20 aber die Person[7]o. Seele, die Fleisch von dem Heilsopfer[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) isst, das dem Herrn gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[7]o. Seele soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.

21 Und wenn eine Person[7]o. Seele irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s), das dem Herrn gehört: diese Person[7]o. Seele soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und der Herr redete zu Mose:

23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen.

24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.

25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem Herrn ein Feueropfer darbringt – die Person[7]o. Seele, die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.

26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh.

27 Jede Person[7]o. Seele, die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.

Priesteranteil am Opfer

28 Und der Herr redete zu Mose:

29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem Herrn sein Heilsopfer[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem Herrn bringen.

30 Seine Hände sollen die Feueropfer des Herrn bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[9]d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem Herrn geweiht wurde vor dem Herrn zu schwingen.

31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird von euren Heilsopfern[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) dem Priester geben.

33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.

34 Denn die Brust des Schwingopfers[2]d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem Herrn geweiht wurde und die Keule des Hebopfers[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s), und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[4]o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr vonseiten der Söhne Israel. –

35 Das ist das Salbungsteil[5]w. die Salbung Aarons und das Salbungsteil[5]w. die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn, an dem Tag[6]d. h. von dem Tag an, als man[7]o. er sie herantreten ließ, für den Herrn den Priesterdienst auszuüben,

36 das der Herr geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[7]o. er sie salbte: eine ewige Ordnung[4]o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr bei ihren Generationen.

37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s),

38 das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem Herrn darzubringen, in der Wüste Sinai.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges.

2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.

3-5 Die besten Stücke gehören dem Herrn, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.

6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.

7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.

8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.

9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.

10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.

Weitere Anweisungen für Mahlopfer

11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift:

12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.

13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.

14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des Herrn in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.

15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.

16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.

17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.

18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des Herrn; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem Herrn zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.

19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.

20 Das Opferfleisch ist dem Herrn geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom Herrn die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.

24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.

25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem Herrn als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen.

27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

Der Anteil der Priester

28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem Herrn darbringen.

30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den Herrn bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem Herrn;

31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.

32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.

33 Sie fällt dem Priester zu, der dem Herrn das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.

34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem Herrn als Mahlopfer darbringen, bestimmt der Herr zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft.

37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.

38 Der Herr gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges.

2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.

5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer.

6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.

7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.

8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat.

9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert.

10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.

11 Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem Herrn opfert.

12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.

13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,

14 und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den Herrn darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.

15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.

16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.

17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.

19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.

20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem Herrn gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem Herrn gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

22 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen.

24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht.

25 Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem Herrn Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.

27 Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

28 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem Herrn sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem Herrn gehört.

30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den Herrn; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem Herrn.

31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern.

33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.

34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.

35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der Herr sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,

36 der Anteil, von dem der Herr an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.

37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,

38 wie der Herr es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem Herrn zu opfern in der Wüste Sinai.

Videos zu 3. Mose 7,30 (EÜ, ELB, GNB, LUT)