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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein.

2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her

3 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder

4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer

5 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken;

6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.

7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;

8 ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein,

9 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder

10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer;

11 einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.

12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern.

13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen,

14 und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder

15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer;

16 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

22 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

25 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

28 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

31 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

34 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;

36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,

37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,

38 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

39 Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des {Horn} blasens soll es für euch sein.

2 Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung für den Herrn: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;

3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[3]o. angefeuchtet mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder

4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

5 und einen Ziegenbock[6]w. Haarigen der Ziegen als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken;

6 außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[1]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung, ein Feueropfer für den Herrn.

7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[2]w. eure Seelen demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8 Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[1]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein;

9 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[3]o. angefeuchtet mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,

10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11 {und} einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.

12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Herrn ein Fest sieben Tage lang feiern.

13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[1]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung für den Herrn: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein;

14 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[3]o. angefeuchtet mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern

15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

16 und einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

18 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 und einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.

20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 und einen Ziegenbock[5]w. Haarigen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 und einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

27 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 und einen Ziegenbock[5]w. Haarigen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

29 Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

30 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 und einen Ziegenbock[1]w. Haarigen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.

32 Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;

33 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 und einen Ziegenbock[1]w. Haarigen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[2]o. Geruch der Befriedigung o. Beschwichtigung für den Herrn: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;

37 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 und einen Ziegenbock[1]w. Haarigen als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.

39 Das sollt ihr bei euren Festtagen[3]o. Festzeiten dem Herrn opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[4]w. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern und an Trankopfern und an Heilsopfern[5]o. Friedensopfern; o. Abschlussopfern; o. Gemeinschaftsopfern.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Opfer an Neujahr und am Versöhnungstag (Lev 23,23-32)

1 Auch der 1. Tag des 7. Monats ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. An diesem Tag wird der Beginn des neuen Jahres mit Trompetenblasen gefeiert.

2 Opfert dem Herrn, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,

3-4 dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,

5-6 außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock, damit eure Verfehlungen gegenüber dem Herrn ins Reine gebracht werden. Alle diese Opfer werden zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und dem Brandopfer für den Monatsanfang und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht, um den Herrn gnädig zu stimmen.

7 Der 10. Tag des 7. Monats ist für euch wieder ein heiliger Tag. Ihr müsst fasten und euch Bußübungen auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten.

8-10 Opfert dem Herrn als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,

11 außerdem die zugehörigen Trankopfer und einen Ziegenbock als Sühneopfer, und zwar zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und zu dem Bock, der an diesem Tag als Sühne für die Schuld des ganzen Volkes dargebracht wird.

Opfer am Laubhüttenfest (Lev 23,33-43)

12 Der 15. Tag des 7. Monats ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. Von diesem Tag an feiert ihr sieben Tage lang ein Fest zu Ehren des Herrn.

13 Opfert dem Herrn am ersten Tag als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, dreizehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,

14-15 dazu als Speiseopfer zu jedem Tier dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,

16 außerdem als Sühneopfer einen Ziegenbock, und zwar alles zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.

17 Am zweiten Tag des Festes opfert ihr zwölf Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,

18-19 und dazu die Speise- und Trankopfer, das Sühneopfer und das tägliche Brandopfer wie am ersten Tag.

20-34 An den folgenden Tagen bringt ihr dem Herrn dieselben Opfer, nur von den Stieren jeden Tag einen weniger, also am dritten Tag elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Opfert sie zusammen mit den übrigen Opfern wie am ersten Tag.

35 Am achten Tag kommt ihr zur großen Festversammlung zusammen; alle Arbeit muss an diesem Tag ruhen.

36 Opfert dem Herrn als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,

37-38 dazu die übrigen Opfer wie an den anderen Tagen.

39 Diese Opfer sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen, und zwar abgesehen von den Brand-, Speise-, Trank- und Mahlopfern, die ihr außerdem als Gelübdeopfer und freiwillige Opfer darbringen wollt.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

1 Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein.

2 Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den Herrn: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,

3 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

4 und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,

5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,

6 über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den Herrn.

7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun,

8 sondern als Brandopfer dem Herrn zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler

9 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

10 und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,

11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus.

12 Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem Herrn das Fest sieben Tage feiern

13 und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den Herrn: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder

15 und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

18 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.

20 Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

22 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

23 Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,

24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

26 Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

28 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

29 Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

31 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.

32 Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler

33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,

34 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

35 Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun

36 und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den Herrn: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler

37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,

38 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.

39 Das alles sollt ihr dem Herrn darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

Videos zu 4. Mose 29,33 (EÜ, ELB, GNB, LUT)