EÜ, ELB, GNB, LUT online lesen
Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Unveräußerlicher Stammesbesitz: 36,1–12
1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den Anführern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden.
2 Sie sagten: Der HERR hat meinem Herrn geboten, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Und meinem Herrn wurde durch den HERRN geboten, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben.
3 Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem durch das Los zugeteilten Erbbesitz verloren.
4 Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren.
5 Da gebot Mose den Israeliten auf Befehl des HERRN: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht.
6 Das ist es, was der HERR den Töchtern Zelofhads gebietet: Heiratet, wen ihr wollt, nur müsst ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten.
7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.
8 Jede Tochter, die Erbbesitz aus den israelitischen Stämmen besitzt, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Väter erbt.
9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder israelitische Stamm soll an seinen Erbbesitz gebunden bleiben.
10 Die Töchter Zelofhads taten, was der HERR dem Mose geboten hatte.
11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel;
12 sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.
Epilog: 36,13
13 Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die der HERR den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose geboten hat.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Gesetz für Erbtöchter
1 Und es traten herzu die Familienoberhäupter[4]w. die Häupter der Väter von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel,
2 und sagten: Der Herr hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem Herrn befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben.
3 Werden sie nun einem von den Söhnen der {anderen} Stämme der Söhne Israel als Frauen {zuteil} , dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie {dann} angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.
4 Und {auch} wenn das Jobel {jahr}[5]s. Anm. zu 3Mo25,10 der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie {dann} angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden.
5 Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des Herrn und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht.
6 Dies ist das Wort, das der Herr betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie {einem aus} der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden,
7 damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten.
8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel {ihr Erbteil} , jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen
9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten.
10 So wie der Herr dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads.
11 Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil.
12 {Männern} aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters.
13 Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der Herr in den Steppen[1]o. Ebenen von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Gute Nachricht Bibel
Gute Nachricht Bibel 2018
Ergänzende Bestimmungen zum Erbrecht der Töchter
1 Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes
2 und sagten zu Mose: »Der Herr hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen.
3 Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen.
4 Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben. «
5 Auf Befehl des Herrn gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht.
6 Darum hat der Herr bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes.
7 Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben.
8-9 Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten. «
10-11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern.
12 So verblieb ihr Landbesitz beim Stamm ihres Vaters.
13 Alle diese Gesetze und Anordnungen gab der Herr den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Lutherbibel
Lutherbibel 2017
Zum Erbrecht der Töchter (vgl. Kap 27,1-11)
1 Und die Häupter der Sippen der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Söhne Josef, traten heran und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Sippen Israels,
2 und sprachen: Der Herr hat geboten meinem Herrn, dass man das Land den Israeliten durch das Los zum Erbteil geben sollte. Auch wurde ihm geboten von dem Herrn, dass man das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll.
3 Wenn diese jemand aus den Stämmen der Israeliten zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert.
4 Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben.
5 Mose gebot den Israeliten nach dem Befehl des Herrn und sprach: Der Stamm der Söhne Josef hat recht geredet.
6 Dies ist’s, was der Herr gebietet über die Töchter Zelofhads: Lass sie heiraten, wie es ihnen gefällt; nur sollen sie heiraten in ein Geschlecht aus dem Stamm ihres Vaters,
7 damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter.
8 Und alle Töchter, die Erbteil erlangen unter den Stämmen Israels, sollen heiraten einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, damit ein jeder unter den Israeliten das Erbe seiner Väter behalte
9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels.
10 Wie der Herr es Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelofhads,
11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, und heirateten die Söhne ihrer Oheime
12 aus den Geschlechtern der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. Also blieb ihr Erbteil bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der Herr durch Mose den Israeliten gebot in den Steppen Moabs gegenüber Jericho.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart