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Einheitsübersetzung

Kultische Beurteilung von Ausflüssen aus den Genitalien: 15,1–33

1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:

2 Redet zu den Israeliten und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluss unrein.

3 Hat er diesen Ausfluss, so besteht seine Unreinheit, ob sein Körper den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält; bei ihm liegt Unreinheit vor.

4 Jedes Lager, auf das sich der mit Ausfluss Behaftete legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein.

5 Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der mit Ausfluss Behaftete saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

7 Wer den Körper des mit Ausfluss Behafteten berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

8 Wenn der mit Ausfluss Behaftete eine reine Person anspuckt, muss sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

9 Jeder Sattel, den der mit Ausfluss Behaftete benutzt, ist unrein.

10 Jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

11 Jeder, den der mit Ausfluss Behaftete berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abzuspülen, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

12 Ein Tongefäß, das der mit Ausfluss Behaftete berührt, muss zerbrochen und jedes Holzgerät mit Wasser abgespült werden.

13 Wird der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zählen. Danach muss er seine Kleider waschen, seinen Körper in Quellwasser baden und ist dann rein.

14 Am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, vor den HERRN zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben.

15 Mit der einen soll der Priester ein Sündopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn so vor dem HERRN wegen seines Ausflusses Versöhnung erwirken.

16 Hat ein Mann Samenerguss, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

17 Jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das Samen gekommen ist, muss mit Wasser gesäubert werden und ist unrein bis zum Abend.

18 Folgendes gilt für eine Frau, bei der ein Mann schläft mit Samenerguss: Sie müssen sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend.

19 Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und der Ausfluss aus ihrem Körper Blut ist, soll sie sieben Tage lang in ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend.

20 Alles, worauf sie sich während ihrer Regel legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein.

21 Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

22 Wer irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie saß, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

23 Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie saß, wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.

24 Schläft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein.

25 Hat eine Frau mehrere Tage außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluss oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel. Sie ist unrein.

26 Jedes Lager, auf das sie sich während der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie während ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel.

27 Jeder, der diese Gegenstände berührt, wird unrein; er muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.

28 Ist sie von ihrem Ausfluss rein, soll sie sieben Tage zählen und dann rein sein.

29 Am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen.

30 Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll für sie so vor dem HERRN wegen ihres verunreinigenden Ausflusses Versöhnung erwirken.

31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben müssen, weil sie meine Wohnung in ihrer Mitte verunreinigen.

32 Das ist die Weisung für einen Mann, der einen Ausfluss hat, für einen, den ein Samenerguss unrein gemacht hat,

33 und für die Frau in ihrer Regel und für diejenigen, die an Ausfluss leiden, sei es ein Mann oder eine Frau, und für den Mann, der mit einer unreinen Frau schläft.

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