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Einheitsübersetzung

BESTRAFUNG UND BEWAHRUNG IN DER WÜSTE: 15,1–20,29

Anweisungen für begleitende Speise- und Trankopfer: 15,1–16

1 Der HERR sprach zu Mose:

2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zur Besiedlung gebe,

3 und wenn ihr für den HERRN ein Feueropfer vorbereitet, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe oder anlässlich eurer Feste, um dem HERRN einen beruhigenden Duft von einem Rind, einem Schaf oder einer Ziege darzubringen,

4 dann soll der, der darbringt, dem HERRN als seine Opfergabe bringen: ein Speiseopfer, ein Zehntel Weizenfeinmehl, das mit einem viertel Hin Öl vermengt ist,

5 und ein viertel Hin Wein als Trankopfer sollst du zu Brand- oder Schlachtopfer eines Lammes herrichten.

6 Für einen Widder sollst du als Speiseopfer zwei Zehntel Weizenfeinmehl herrichten, das mit einem drittel Hin Öl vermengt ist,

7 und als Trankopfer ein drittel Hin Wein. Du sollst es darbringen als beruhigenden Duft für den HERRN.

8 Richtest du ein Kalb als Brand- oder Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für den HERRN her,

9 dann soll man für jedes Kalb als Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl darbringen, das mit einem halben Hin Öl vermengt ist;

10 als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer, ein beruhigender Duft für den HERRN.

11 So soll man es bei jedem Rind, bei jedem Widder, bei jedem jungen Lamm und jeder jungen Ziege machen.

12 Je nachdem, wie viele Tiere ihr zum Opfer herrichtet, sollt ihr es jeweils machen.

13 So soll es jeder Einheimische machen, wenn er ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringt.

14 Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, oder einer, dessen Familie schon seit Generationen unter euch lebt, ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringen will, dann soll er es ebenso machen wie ihr.

15 In der Versammlung soll ein und dieselbe Satzung für euch und für die Fremden, die bei euch leben, gelten; das soll als ewige Satzung gelten, von Generation zu Generation: Was für euch gilt, soll auch für den Fremden vor dem HERRN gelten.

16 Die gleiche Weisung und der gleiche Rechtsentscheid gelten für euch und für die Fremden, die bei euch leben.

Erstlingsgabe des Brotteigs: 15,17–21

17 Der HERR sprach zu Mose:

18 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe,

19 und wenn ihr vom Brot des Landes esst, dann sollt ihr ein Hebeopfer für den HERRN abgeben.

20 Als Erstlingsgabe von eurem Brotteig sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben. Ihr sollt ihn wie das Hebeopfer von der Tenne abliefern.

21 Von dem ersten Gebäck aus eurem Teig sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben, von Generation zu Generation.

Sühnopfer für unabsichtliche Unterlassungen: 15,22–29

22 Wenn ihr aus Versehen irgendeines dieser Gebote, die der HERR dem Mose mitgeteilt hat, nicht haltet,

23 irgendetwas, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tag, an dem der HERR die Gebote gegeben hat, und von da an von Generation zu Generation,

24 dann soll, wenn das Versehen vorkam, ohne dass die Gemeinde es bemerkte, die ganze Gemeinde einen Jungstier zum Brandopfer als beruhigenden Duft für den HERRN herrichten sowie das dazugehörende Speise- und Trankopfer gemäß der Vorschrift und einen Ziegenbock als Sündopfer.

25 Der Priester soll für die ganze Gemeinde der Israeliten Sühne erwirken, dann wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen und sie haben ihre Opfergabe als Feueropfer für den HERRN und ihr Sündopfer für ihr Versehen vor den HERRN gebracht.

26 Der ganzen Gemeinde der Israeliten und den Fremden, die bei ihnen leben, wird vergeben werden, denn das ganze Volk war von dem Versehen betroffen.

27 Wenn jemand versehentlich sündigt, dann soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.

28 Der Priester soll für die Person, die versehentlich gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken; dann wird ihr vergeben werden.

29 Für die einheimischen Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, gilt die gleiche Weisung, wenn jemand etwas aus Versehen tut.

Keine Vergebung für öffentlich begangene Freveltaten: 15,30–31

30 Die Person aber, sei sie einheimisch oder fremd, die mit erhobener Hand handelt, hat den HERRN gelästert. Eine solche Person muss aus ihrem Volk ausgemerzt werden,

31 denn sie hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot gebrochen. Eine solche Person muss ausgemerzt werden; ihre Schuld bleibt auf ihr.

Verstoß gegen das Sabbatgebot: 15,32–36

32 Als die Israeliten in der Wüste waren, entdeckten sie einmal, dass jemand am Sabbat Holz sammelte.

33 Diejenigen, die ihn beim Holzsammeln entdeckt hatten, brachten ihn vor Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.

34 Sie nahmen ihn in Gewahrsam, weil noch nicht entschieden war, was mit ihm geschehen sollte.

35 Der HERR sprach zu Mose: Der Mann hat den Tod verdient. Die ganze Gemeinde soll ihn draußen vor dem Lager steinigen.

36 Da führte die ganze Gemeinde den Mann vor das Lager hinaus und steinigte ihn zu Tode, wie der HERR es Mose geboten hatte.

Erinnerungszeichen der Kleiderquasten zum Halten der Gebote: 15,37–41

37 Der HERR sprach zu Mose:

38 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen, sie sollen sich Quasten an ihre Kleiderzipfel nähen, von Generation zu Generation, und sollen an den Quasten eine violette Purpurschnur anbringen;

39 sie soll bei euch zur Quaste gehören. Ihr sollt sie ansehen und euch an alle Gebote des HERRN erinnern; ihr sollt sie tun und nicht hinter eurem Herzen und hinter euren Augen herschweifen, indem ihr ihnen nachhurt,

40 damit ihr euch erinnert und alle meine Gebote tut und ihr eurem Gott heilig seid.

41 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der HERR, euer Gott.

Videos zu 4. Mose 15,27 (EÜ)