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Einheitsübersetzung

1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein.

2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her

3 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder

4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer

5 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken;

6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.

7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;

8 ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein,

9 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder

10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer;

11 einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.

12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern.

13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen,

14 und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder

15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer;

16 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

22 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

25 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

28 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

31 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,

33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,

34 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;

36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,

37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,

38 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.

39 Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.

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