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Einheitsübersetzung

Verbot kanaanäischer Trauerbräuche: 14,1–2

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch für einen Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren.

2 Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist, und dich hat der HERR ausgewählt, damit du unter allen Völkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persönlich gehört.

Speiseverbote: 14,3–21a

3 Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist.

4 Dies sind die Großtiere, die ihr essen dürft: Rind, Lamm, Zicklein,

5 Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und Steinbock.

6 Ihr dürft jedes Großtier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkäuern gehört.

7 Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten.

8 Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.

9 Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.

10 Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten.

11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.

12 Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier,

13 Milan, die verschiedenen Bussardarten,

14 alle Arten des Raben,

15 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten,

16 Kauz, Bienenfresser, Weißeule,

17 Kleineule, Fischadler, Fischeule,

18 Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus

19 und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.

20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.

21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist. Ein Zubereitungsverbot: 14,21b Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Jährliche Abgaben an das Heiligtum: 14,22–27

22 Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast.

23 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du an der Stätte, die er erwählen wird, indem er dort seinen Namen wohnen lässt, deinen Zehnten an Korn, Wein und Öl und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen verzehren, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, zu fürchten, solange du lebst.

24 Wenn aber der Weg dorthin deine Kräfte übersteigt, weil die Stätte, die der HERR erwählen wird, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit entfernt liegt und der HERR, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du den Zehnten nicht dorthin tragen kannst,

25 dann sollst du alles für Silber verkaufen, das Silber als deinen Besitz zusammenbinden, zu der Stätte ziehen, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,

26 dort für das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder, Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen verlangt -, und dann sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, Mahl halten und fröhlich sein, du und deine Familie.

27 Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz.

Der Zehnte für die Armen in jedem dritten Jahr: 14,28f.

28 In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern

29 und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der HERR, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun.

Videos zu 5. Mose 14 (EÜ)