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Einheitsübersetzung

Verpflichtung auf die Weisung: 10,1–40

1 Wegen alldem schließen wir nun einen Vertrag und schreiben ihn nieder. Auf der gesiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, Leviten und Priester.

2 Auf der gesiegelten Urkunde stehen: Nehemia Hattirschata, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,

3 Seraja, Asarja, Jirmeja,

4 Paschhur, Armarja, Malkija,

5 Hattusch, Schebanja, Malluch,

6 Harim, Meremot, Obadja;

7 Daniel, Ginneton, Baruch,

8 Meschullam, Abija, Mijamin,

9 Maasja, Bilga und Schemaja; das sind die Priester.

10 Dann die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, der Nachkomme Henadads, und Kadmiël,

11 sodann ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,

12 Micha, Rehob, Haschabja,

13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,

14 Hodija, Bani und Beninu.

15 Dann folgen die Oberhäupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,

16 Bunni, Asgad, Bebai,

17 Adonija, Bigwai, Adin,

18 Ater, Hiskija, Asur,

19 Hodija, Haschum, Bezai,

20 Harif, Anatot, Nebai,

21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,

22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,

23 Pelatja, Hanan, Anaja,

24 Hoschea, Hananja, Haschub,

25 Lohesch, Pilha, Schobek,

26 Rehum, Haschabna, Maaseja,

27 Ahija, Hanan, Anan,

28 Malluch, Harim und Baana.

29 Die Übrigen vom Volk, von den Priestern und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempeldiener, alle, die sich von den Völkern der anderen Länder abgesondert und der Weisung Gottes zugewandt haben, ihre Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besitzen:

30 Sie schließen sich ihren führenden Brüdern an; sie verpflichten sich unter Eid und Schwur, die Weisung Gottes zu befolgen, die durch Mose, den Diener Gottes, gegeben wurde, und alle Gebote des HERRN, unseres Herrn, seine Rechtsentscheide und Gesetze zu bewahren und zu erfüllen.

31 Wir werden unsere Töchter nicht den Völkern im Land zu Frauen geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen.

32 Wenn die Völker des Landes Waren, besonders Getreide jeder Art, am Sabbat zum Verkauf anbieten, werden wir ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tag nichts abnehmen. Wir verzichten in jedem siebten Jahr auf den Ertrag des Bodens und auf jede Schuldforderung.

33 Ferner verpflichten wir uns auf das Gebot, jährlich einen Drittelschekel für den Dienst im Haus unseres Gottes zu geben,

34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumondtagen und Festen, für die Weiheopfer und die Sündopfer, durch die man Israel Sühne erwirkt, und für alle Arbeiten im Haus unseres Gottes.

35 Die Lieferung des Brennholzes haben wir ausgelost unter den Priestern, den Leviten und dem Volk. Jede Familie soll es jährlich zu der für sie bestimmten Zeit zum Haus unseres Gottes bringen. Es soll auf dem Altar des HERRN, unseres Gottes, brennen, wie es in der Weisung vorgeschrieben ist.

36 Ferner bringen wir jährlich zum Haus des HERRN die ersten Erträge unserer Felder und die ersten Erträge aller Baumfrüchte,

37 unsere erstgeborenen Söhne und die ersten Jungen unseres Viehs, wie es in der Weisung vorgeschrieben ist. Die ersten Jungen unserer Rinder und Schafe bringen wir zum Haus unseres Gottes für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst tun.

38 Den Erstanteil von unserem Brotteig, unsere Abgaben, Früchte aller Bäume sowie Wein und Öl bringen wir für die Priester in die Kammern des Hauses unseres Gottes. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unseres Bodens. Die Leviten selbst erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir das Feld bebauen.

39 Wenn die Leviten den Zehnten erheben, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten. Die Leviten bringen dann den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes in die Vorratskammern. -

40 In diese Kammern nämlich bringen die Israeliten und die Leviten die Abgaben an Getreide, Wein und Öl. Dort sind die Vorratsbehälter des Heiligtums, der Priester, die Dienst tun, der Torwächter und Sänger. - So werden wir das Haus unseres Gottes nicht im Stich lassen.

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