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Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Bestimmungen über die Feststellung von Aussatz

1 Der Herr gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:

2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.

3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.

4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.

5 Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.

6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.

7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.

8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.

9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,

11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.

12-13 Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.

14-15 Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.

16-17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.

18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,

19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.

20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.

21 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.

22 Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

23 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.

24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,

25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.

26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren

27 und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

28 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,

30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.

31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren

32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,

33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage

34 und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.

35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,

36 muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.

37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.

38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,

39 so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.

40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.

42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,

44 so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.

Über das Verhalten von Aussätzigen

45 Alle, die von Aussatz befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.

46 Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.

Bestimmungen für den Befall von Gebrauchsgegenständen

47-49 Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.

50 Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.

51 Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein

52 und es muss verbrannt werden.

53 Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,

54 so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.

55 Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.

56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.

57 Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.

58 Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.

59 Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Aussatz bei Menschen

1 Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern.

3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.

4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.

6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen

8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.

9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.

10 Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,

11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,

13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.

14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.

18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,

19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.

22 Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß

25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen

27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.

28 Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat

30 und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31 Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.

32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,

33 so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

35 Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,

36 und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.

37 Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen

39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.

42 Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.

43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,

44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.

45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!

46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

Aussatz an Kleidern

47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,

48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,

49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.

50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,

54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.

56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.

57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.

58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Videos zu 3. Mose 13,54 (GNB, LUT)