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Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Bestimmungen für die Reinerklärung von Aussätzigen

1-2 Der Herr sagte Mose auch, wie zu verfahren ist, damit ein Aussätziger, der geheilt ist, wieder als rein gelten kann. Der Betreffende wird zum Priester gebracht,

3 der dazu vor das Lager hinausgeht. Wenn der Priester feststellt, dass der Kranke von seinem Aussatz geheilt ist,

4 ordnet er an, dass zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop gebracht werden.

5 Er lässt den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser schlachten.

6 Dann wirft er das Zedernholz, die Karmesinfarbe und den Ysop in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den lebenden zweiten Vogel hinein.

7 Mit der Mischung besprengt er den Genesenen siebenmal und erklärt ihn für rein; den Vogel lässt er fortfliegen.

8 Dann wäscht der Genesene seine Kleider, er lässt sein gesamtes Haar scheren und spült sich mit Wasser ab. Nun ist er rein und er darf ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen.

9 Am siebten Tag muss er sein Haar nochmals scheren lassen, das Kopf- und Barthaar, die Augenbrauen und die Haare am übrigen Körper, er muss seine Kleider waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er endgültig rein.

10 Am achten Tag nimmt der Genesene zwei fehlerfreie junge Schafböcke und ein fehlerfreies einjähriges Schaf sowie als Speiseopfer 3/10 Efa (3,5 Kilo) Weizenmehl mit Olivenöl vermengt und außerdem 1/12 Hin (1/3 Liter) Olivenöl.

11 Der Priester führt ihn mit seinen Opfergaben zum Eingang des Heiligen Zeltes und stellt ihn vor den Herrn.

12 Der erste Schafbock und das Öl sind für das Wiedergutmachungsopfer bestimmt. Der Priester übereignet diese Opfergaben symbolisch dem Herrn

13 und schlachtet dann den Schafbock an geweihter Stätte, dort, wo die Sühne- und Brandopfertiere geschlachtet werden. Genau wie das Sühneopfer fällt das Wiedergutmachungsopfer dem Priester zu; es ist etwas besonders Heiliges.

14 Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und betupft damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.

15 Von dem Öl gießt er sich etwas in die hohle linke Hand,

16 taucht den rechten Zeigefinger hinein und sprengt damit siebenmal an den Altar.

17 Dann betupft er damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe

18 und streicht ihm den Rest des Öls in seiner Hand auf den Kopf. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem Herrn alles wieder ins Reine gebracht wird.

19 Dann bringt der Priester das Schaf als Sühneopfer dar und befreit so den Genesenen von dem Makel, der ihm wegen seiner Unreinheit anhaftet. Danach schlachtet er den zweiten Schafbock für das Brandopfer

20 und verbrennt ihn zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. So nimmt der Priester die Unreinheit des Genesenen weg und er ist wieder rein.

21 Ist jemand zu arm für diese Opfergaben, so muss er nur den einen Schafbock aufbringen, der als Wiedergutmachungsopfer dient und dem Herrn symbolisch übereignet wird, damit alles ins Reine kommt. Dazu nimmt er als Speiseopfer 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Mehl mit Öl vermengt und 1/12 Hin (1/3 Liter) Öl

22 sowie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine für das Sühneopfer, die andere für das Brandopfer.

23 Er bringt dies alles am achten Tag zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes und tritt damit vor den Herrn.

24 Der Priester nimmt den Schafbock für das Wiedergutmachungsopfer sowie das Öl und übereignet beides symbolisch dem Herrn.

25-31 Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem Herrn alles wieder ins Reine gebracht wird.

32 Nach dieser Vorschrift ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um ein größeres Opfer für seine Reinigung aufzubringen.

Bestimmungen für Befall an Häusern

33 Weiter sagte der Herr zu Mose und Aaron:

34 Wenn ihr in das Land kommt, das der Herr euch zum Eigentum gibt, und der Herr lässt an einem Haus Schwamm auftreten,

35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: »An meinem Haus ist etwas, das wie Aussatz aussieht. «

36 Bevor der Priester in das Haus geht, lässt er es ausräumen. Sonst muss, wenn der Verdacht zutrifft, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.

37 Stellt er fest, dass an der Wand gelblich grüne oder rötliche Flecken sind, die tiefer liegen als die übrige Wand,

38 so versperrt er das Haus für sieben Tage.

39 Stellt er danach fest, dass die Flecken an der Wand sich ausgedehnt haben,

40 so lässt er die Steine, die davon befallen sind, herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz werfen.

41 Die Innenwände werden ringsum abgekratzt und der Putz wird ebenfalls an einen unreinen Platz vor der Stadt geworfen.

42 Dann werden andere Steine anstelle der alten eingesetzt und das Haus wird neu verputzt.

43 Kommen die Flecken danach wieder zum Vorschein

44 und der Priester stellt fest, dass sie sich ausbreiten, so ist es fressender Schwamm. Das Haus ist unrein;

45 es muss niedergerissen werden. Steine, Balken und Putz werden an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft.

46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.

47 Wer dort schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleider waschen.

48 Stellt der Priester jedoch fest, dass die Flecken nicht wieder aufgetreten sind, nachdem der Putz erneuert wurde, erklärt er das Haus für rein; der Befall ist völlig beseitigt.

49 Um das Haus vollends rein zu machen, nimmt er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop.

50 Er schlachtet den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser,

51 wirft das Zedernholz, den Ysop und die Karmesinfarbe in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den anderen Vogel hinein. Mit der Mischung besprengt er das Haus siebenmal.

52-53 Dann lässt er den lebenden Vogel aus der Stadt hinausfliegen. So nimmt er die Unreinheit von dem Haus und es ist wieder rein.

54-57 Nach diesen Weisungen soll der Priester Hautausschläge bei Menschen und Flecken an Stoffen und Häusern beurteilen und entscheiden, ob der erkrankte Mensch oder der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Die Reinigung von Aussätzigen

1 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen,

3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,

4 und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop,

5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.

6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,

7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.

8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.

11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den Herrn treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.

12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem Herrn als Schwingopfer schwingen

13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.

14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen

16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem Herrn.

17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem Herrn.

19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten

20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.

21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl

22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer,

23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den Herrn.

24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem Herrn

25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes

26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen

27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem Herrn.

28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem Herrn,

30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,

31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem Herrn.

32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.

Aussatz an Häusern

33 Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,

35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.

36 Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand,

38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.

39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,

40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.

41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten

42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.

43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,

44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.

45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.

46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.

47 Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.

49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop

50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.

51 Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen

52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin

53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.

54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,

55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,

56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,

57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.

Videos zu 3. Mose 14,55 (GNB, LUT)