GNB, LUT online lesen

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Schlachtung von Tieren nur am Heiligtum

1 Der Herr befahl Mose,

2 zu Aaron und seinen Söhnen sowie zu allen Israeliten zu sagen: »Hört, was der Herr angeordnet hat!

3 Wenn ein Israelit ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachten will, darf er es nicht an einem beliebigen Platz innerhalb oder außerhalb des Lagers tun.

4 Er muss das Tier an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen und es dort vor der Wohnung des Herrn als Opfergabe für ihn schlachten. Wer es anderswo schlachtet, handelt wie jemand, der das Blut eines Menschen vergießt, und lädt schwere Schuld auf sich. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

5 Deshalb sollen die Leute von Israel die Opfertiere, die sie bis jetzt auf freiem Feld geschlachtet haben, zum Herrn bringen, zu seinem Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes. Dort sollen sie die Tiere für das Opfermahl mit dem Herrn schlachten.

6 Der Priester sprengt das Blut an den Altar des Herrn, der am Eingang des Heiligen Zeltes steht, und verbrennt auf dem Altar die Fettstücke als ein Opfer, das den Herrn gnädig stimmt.

7 Die Leute von Israel sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft. «

Verbot von Blutgenuss

8-9 Weiter ließ der Herr dem Volk durch Mose sagen: »Wer anderen Göttern ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringt, statt es mir am Eingang des Heiligen Zeltes zu opfern, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben.

10 Genauso ergeht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst: Ich selbst wende mich gegen ihn und rotte ihn aus seinem Volk aus.

11 Denn im Blut ist das Leben. Ich habe bestimmt, dass alles Blut zum Altar gebracht wird, um Schuld zu sühnen. Weil im Blut das Leben ist, schafft es Sühne für verwirktes Leben.

12 Darum habe ich zu den Leuten von Israel gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch nicht die Fremden, die bei euch leben.

13 Wenn ein Israelit oder ein Fremder Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, dann muss er das Blut der erlegten Tiere auslaufen lassen und mit Erde bedecken.

14 Denn im Blut ist das Leben, und deshalb habe ich euch verboten, Blut zu essen. Jeder, der Blut isst, muss sterben.

15 Wenn irgendjemand, ein Israelit oder ein Fremder, ein verendetes oder gerissenes Tier isst, muss er seine Kleider und sich selbst mit Wasser abspülen und bleibt bis zum Abend unrein.

16 Wenn er es unterlässt, muss er die Folgen tragen. «

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Das Heiligkeitsgesetz Kapitel 17,1–26,46

Von der Stätte des Opfers (vgl. 5. Mose 12,1-31)

1 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist’s, was der Herr geboten hat.

3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager

4 und sie nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, dass sie dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem Herrn bringen vor den Eingang der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem Herrn opfern.

6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des Herrn sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn.

7 Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Bocksgeistern opfern, mit denen sie Hurerei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht.

8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt

9 und bringt es nicht vor den Eingang der Stiftshütte, um es dem Herrn zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut isst, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten.

11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut wirkt Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.

12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.

13 Und wer von den Israeliten oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.

14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isst, der wird ausgerottet werden.

15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier isst, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein.

16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muss er seine Schuld tragen.

Videos zu 3. Mose 17,11 (GNB, LUT)