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Gute Nachricht Bibel
Gute Nachricht Bibel 2018
Asylstädte für Totschläger (Num 35,9-28)
1-2 Wenn der Herr, euer Gott, die Völker vernichtet hat, deren Land er euch geben will, und ihr deren Städte und Häuser in Besitz genommen habt, dann sollt ihr drei Asylstädte auswählen.
3 Achtet darauf, dass die Städte gleichmäßig über das Land verteilt sind, und teilt entsprechend das ganze Land in drei Bezirke ein.
4-6 Die Städte sollen jedem als Zuflucht dienen, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Bäume zu fällen, und wenn er mit der Axt ausholt, gleitet ihm das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. Weil er ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat, kann er sein Leben vor dem Bluträcher retten, wenn er in einer der Asylstädte Schutz sucht. Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, sonst wird der Rächer in seiner Erbitterung den Totschläger einholen und umbringen, obwohl dieser keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient hat.
7 Ihr sollt also zunächst drei Städte als Zufluchtsorte bestimmen.
8 Sie reichen aus, solange ihr erst einen Teil des Landes in Besitz genommen habt. Später aber wird der Herr euch das ganze Land geben, das er euren Vorfahren zugesagt hat.
9 Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr alle seine Gebote sorgfältig befolgt, die ich euch heute verkünde, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und euch stets nach seinen Weisungen richtet. Wenn ihr dann das ganze Land in Besitz genommen habt, sollt ihr noch drei weitere Asylstädte auswählen.
10 So sollt ihr dafür sorgen, dass in dem Land, das der Herr euch als Erbbesitz gibt, kein Unschuldiger getötet wird; denn dadurch würdet ihr schwere Schuld auf euch laden.
11 Wer jedoch seinem Nachbarn feind ist, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt, kann in diesen Asylstädten keinen Schutz finden. Wenn er in eine von ihnen flieht,
12 müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und zur Hinrichtung dem Bluträcher übergeben.
13 Ihr dürft ihn nicht aus Mitleid verschonen. Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. Wenn ihr so handelt, wird es euch gut gehen in eurem Land.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14 Wenn ihr in dem Land lebt, das der Herr, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken.
Zeugen bei Gerichtsverfahren
15 Wenn eine Anklage vor Gericht nur von einem einzigen Zeugen gestützt wird, darf die angeklagte Person nicht schuldig gesprochen werden, gleichgültig, um was für ein Vergehen es sich handelt. Erst aufgrund von zwei oder drei Zeugenaussagen darf ein Schuldspruch gefällt werden.
16 Wenn ein Angeklagter behauptet, dass ein Zeuge ihn wissentlich falsch beschuldigt,
17 dann müssen die beiden zum Heiligtum des Herrn gehen und ihre Sache den Priestern oder Richtern vortragen, die dann gerade im Amt sind.
18 Diese sollen alles gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge den anderen mit vollem Wissen falsch beschuldigt hat,
19 muss über ihn die Strafe verhängt werden, die er über den anderen bringen wollte. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen.
20 Alle in Israel sollen von der Bestrafung des falschen Zeugen erfahren. Dann werden sie sich fürchten und niemand unter euch wird mehr wagen, solch ein Unrecht zu begehen.
21 Ihr dürft niemand aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Lutherbibel
Lutherbibel 2017
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der Herr, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird, es einzunehmen.
3 Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.
4 Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt,
5 etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;
6 auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat.
7 Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.
8 Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben –
9 wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,
10 auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.
11 Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,
12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.
13 Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe.
Gegen falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt, es einzunehmen.
15 Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein.
16 Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
17 so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den Herrn treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,
18 und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,
19 dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,
20 auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.
21 Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart