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Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Asylstädte für Totschläger

1-2 Der Herr ließ den Leuten von Israel durch Josua sagen: »Führt jetzt aus, was ich früher durch Mose angeordnet habe: Wählt Städte aus, die als Asyl dienen sollen.

3 Wer unbeabsichtigt, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen; kein Verwandter des Getöteten darf dann noch an ihm Blutrache üben.

4 Der Totschläger soll in eine dieser Städte gehen und auf dem Gerichtsplatz am Tor seinen Fall den Ältesten vortragen. Daraufhin nehmen sie ihn in ihre Stadt auf und weisen ihm ein Haus an, in dem er wohnen kann.

5 Wenn ein Verwandter des Getöteten ihn dorthin verfolgt, dürfen die Männer der Stadt ihn nicht ausliefern. Dies gilt aber nur unter der Bedingung, dass er seinen Mitmenschen ohne Vorsatz und nicht aus Hass erschlagen hat.

6 Sein Fall muss in einer Gerichtsverhandlung der Gemeinde entschieden werden, dann darf der Totschläger in der Stadt wohnen, bis der zu jener Zeit amtierende Oberste Priester gestorben ist. Danach soll er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren. «

7 Die Männer Israels bestimmten folgende Asylstädte: auf der Westseite des Jordans Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraïm und Kirjat-Arba – das ist Hebron – im Bergland von Juda,

8 auf der Ostseite des Jordans Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.

9 Diese Städte sollten von nun an allen Israeliten und auch den Fremden, die bei ihnen lebten, als Zufluchtsorte offenstehen. Jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen getötet hatte, sollte hier Schutz finden, wenn ein Verwandter des Getöteten an ihm Blutrache üben wollte. Er durfte nur getötet werden, nachdem er in einem öffentlichen Gerichtsverfahren des Mordes überführt und verurteilt worden war.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Die Freistädte

1 Und der Herr redete mit Josua und sprach:

2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe.

3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.

4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.

5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.

6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.

7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;

8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.

9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.

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