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OPFERGESETZE FÜR DIE PRIESTER (Kapitel 6–7)

Zusätzliche Vorschriften für Brand- und Speiseopfer

1-2 Der Herr redete weiter mit Mose und gab ihm Anweisungen für Aaron und seine Söhne. Er sollte ihnen sagen: Für das Brandopfer gilt folgende Vorschrift: Das Opfer bleibt die ganze Nacht über auf dem Altar und die Glut darf nicht verlöschen.

3 Am Morgen zieht der Priester sein Leinenhemd an und dazu die leinenen Kniehosen. Er nimmt die Asche des Brandopfers von der Glut und schüttet sie neben den Altar.

4 Dann wechselt er seine Kleider und bringt die Asche aus dem Lager an einen abgegrenzten Ort.

5-6 Über der Glut auf dem Altar schichtet er Holz auf und legt oben auf das Holz das Brandopfer und die Fettstücke der Mahlopfer. So facht er das Feuer auf dem Altar jeden Morgen neu an. Es muss stets in Brand gehalten werden und darf nie verlöschen.

7 Für das Speiseopfer gilt folgende Vorschrift: Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons tritt damit an den Altar, um es dem Herrn darzubringen.

8 Er nimmt eine Handvoll von dem öldurchtränkten Mehl und den gesamten Weihrauch und verbrennt diesen Teil der Gabe auf dem Altar zum Zeichen, dass die ganze Opfergabe dem Herrn gehört. So ist es ein Opfer, das den Herrn gnädig stimmt.

9-10 Den Rest des Speiseopfers dürfen die Priester essen. Es muss ohne Sauerteig verbacken und an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligen Zeltes, verzehrt werden. Der Herr hat es den Nachkommen Aarons als ihren Anteil am Opfer zugesprochen. Es ist etwas besonders Heiliges, genauso wie das Fleisch des Sühneopfers und des Wiedergutmachungsopfers.

11 Alles, was damit in Berührung kommt, wird ebenfalls heilig. Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen; es ist für alle Zukunft ihr festgesetzter Anteil an den Opfern des Herrn.

12 Weiter erhielt Mose vom Herrn die Anweisung:

13 Nachdem Aaron zum Priester gesalbt worden ist, müssen er und seine Nachkommen dem Herrn von da an täglich 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl als Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte am Morgen, die andere Hälfte am Abend.

14 Das Mehl wird mit Olivenöl vermengt und auf einer eisernen Platte zu Fladen verbacken; die Fladen werden in Stücke gebrochen und dem Herrn dargebracht. So ist es ein Opfer, das den Herrn gnädig stimmt.

15 Wer jeweils in der Nachfolge Aarons den Priesterdienst versieht, muss dieses Speiseopfer zubereiten und für den Herrn auf dem Altar verbrennen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft.

16 Überhaupt muss jedes Speiseopfer, das ein Priester für sich selbst darbringt, ganz verbrannt werden; es darf nichts davon gegessen werden.

Zusätzliche Vorschriften für Sühne- und Wiedergutmachungsopfer

17-18 Auch die folgenden Anweisungen erhielt Mose für Aaron und seine Söhne: Für das Sühneopfer gilt die Vorschrift: Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar, der vor dem Heiligen Zelt steht, geschlachtet werden. Das Fleisch des Sühneopfers ist etwas besonders Heiliges.

19 Der Priester, der das Opfer darbringt, soll es essen, aber nur an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligtums.

20 Alles, was mit dem Opferfleisch in Berührung kommt, wird ebenfalls heilig. Kommt ein Spritzer von dem Blut auf ein Kleidungsstück, so muss der Fleck an geweihter Stätte ausgewaschen werden.

21 Wird das Fleisch in einem Tongefäß gekocht, so muss dieses anschließend zerschlagen werden; bei einem Metallgefäß genügt es, wenn es gescheuert und gründlich mit Wasser gespült wird.

22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen das Fleisch essen; es ist etwas besonders Heiliges.

23 Wenn jedoch das Blut des Opfertieres ins Heilige Zelt gebracht wurde, um damit Sühne zu schaffen, darf niemand von dem Fleisch essen; es muss verbrannt werden.

Videos zu 3. Mose 6,4 (GNB)