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Lutherbibel

Die Ordnung für die Gottgeweihten

1 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde tut, sich dem Herrn zu weihen,

3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Würzwein und starken Würztrank soll er auch nicht trinken, auch nichts, was aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch gedörrte Weinbeeren essen.

4 Solange er geweiht ist, soll er nichts essen vom Ertrag des Weinstocks, von den unreifen bis zu den überreifen Trauben.

5 Solange sein Gelübde währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem Herrn geweiht hat, ist er heilig und soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen.

6 Während der ganzen Zeit, für die er sich dem Herrn geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.

7 Er soll sich auch nicht unrein machen beim Tode seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe für seinen Gott ist auf seinem Haupt.

8 Solange er geweiht ist, soll er dem Herrn heilig sein.

9 Wenn aber jemand neben ihm plötzlich stirbt und dadurch sein geweihtes Haupt unrein wird, so soll er sein Haupt scheren an dem Tage, da er wieder rein wird, das ist am siebenten Tage.

10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester bringen vor den Eingang der Stiftshütte.

11 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und ihn entsühnen, weil er sich an einem Toten verunreinigt und dadurch versündigt hat. Dann soll er sein Haupt an demselben Tage von Neuem heiligen,

12 dass er sich dem Herrn weihe, solange sein Gelübde währt. Und er soll ein einjähriges Lamm bringen als Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst gewesen sein, weil seine Weihe ungültig geworden war.

13 Dies ist die Ordnung für den Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor den Eingang der Stiftshütte führen.

14 Und er soll dem Herrn sein Opfer bringen, ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Brandopfer und ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Sündopfer und einen Widder ohne Fehler als Dankopfer

15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von feinem Mehl, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und was dazugehört an Speisopfern und Trankopfern.

16 Und der Priester soll’s vor den Herrn bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.

17 Und den Widder soll er dem Herrn als Dankopfer zurichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer darbringen.

18 Und der Geweihte soll sein geweihtes Haupt scheren vor dem Eingang der Stiftshütte und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer brennt.

19 Und der Priester soll eine gekochte Vorderkeule von dem Widder nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll’s dem Geweihten auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.

20 Und der Priester soll’s vor dem Herrn schwingen. Das ist der heilige Anteil für den Priester samt der Brust des Schwingopfers und der Keule des Hebopfers. Danach darf der Geweihte Wein trinken.

21 Das ist die Ordnung für den Gottgeweihten, der sein Opfer dem Herrn gelobt hat, wegen seines Gelübdes, abgesehen von dem, was er sonst noch vermag. Wie er gelobt hat, soll er tun nach der Ordnung seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22 Und der Herr redete mit Mose und sprach:

23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr sagen zu den Israeliten, wenn ihr sie segnet:

24 Der Herr segne dich und behüte dich;

25 der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig;

26 der Herr hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.

27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, dass ich sie segne.

Videos zu 4. Mose 6,7 (LUT)