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Lutherbibel

Die Landanteile für den heiligen Bezirk, die Stadt und den Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem Herrn heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.

2 Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.

3 Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.

4 Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den Herrn treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.

5 Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.

6 Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten

8 des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen.

Mahnung an die Fürsten

9 So spricht Gott der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Lasst ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, mein Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der Herr.

10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben.

11 Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, sodass ein Eimer den zehnten Teil von einem Fass hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Fass; nach dem Fass soll man sie beide messen.

12 Und ein Schekel soll zwanzig Gramm haben. Und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch ein Pfund.

Die Abgaben des Volkes

13 Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste.

14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;

15 und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der Herr.

16 Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.

17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel.

Die großen Feste und das Opfer des Fürsten

18 So spricht Gott der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.

20 So sollst du auch tun am siebenten Tag des Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel.

21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.

22 An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.

23 Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem Herrn täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.

24 Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.

25 Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

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