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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Wiederaufnahme einer geschiedenen Ehefrau: 24,1–4

1 Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt,

2 sie sein Haus verlässt, die Frau eines anderen Mannes wird,

3 wenn dann der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt,

4 dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, sodass sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem HERRN ein Gräuel. Du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen.

Befreiung Neuvermählter vom Kriegsdienst: 24,5

5 Wenn ein Mann neuvermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen.

Verbotenes Pfandgut: 24,6

6 Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn dann nimmt man das Leben selbst als Pfand.

Menschenraub: 24,7

7 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, entführt, ihn als Sklaven kennzeichnet und verkauft, dann soll dieser Entführer sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.

Aussatz: 24,8f.

8 Nimm dich in Acht, wenn Aussatz als Seuche auftritt! Achte genau auf alles, wozu euch die levitischen Priester anweisen, und haltet es! So wie ich es ihnen aufgetragen habe, sollt ihr darauf achten und es halten.

9 Denkt an das, was der HERR, dein Gott, als ihr aus Ägypten zogt, unterwegs mit Mirjam getan hat!

Pfandeinbringung und Pfandbehandlung: 24,10–13

10 Wenn du einem andern irgendein Darlehen gibst, sollst du, um das Pfand zu holen, nicht sein Haus betreten.

11 Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll dir ein Pfand nach draußen bringen.

12 Wenn er in Not ist, sollst du sein Pfand nicht über Nacht behalten.

13 Bei Sonnenuntergang sollst du ihm sein Pfand zurückgeben. Dann kann er in seinem Mantel schlafen, er wird dich segnen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, im Recht sein.

Lohnauszahlung an den Tagelöhner: 24,14f.

14 Du sollst einen notleidenden und armen Tagelöhner unter deinen Brüdern oder unter den Fremden, die in deinem Land innerhalb deiner Stadtbereiche wohnen, nicht ausbeuten.

15 An dem Tag, an dem er arbeitet, sollst du ihm auch seinen Lohn geben. Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist in Not und lechzt danach. Dann wird er nicht den HERRN gegen dich anrufen und es wird keine Strafe für eine Sünde über dich kommen.

Verbot der Sippenhaft: 24,16

16 Väter sollen nicht wegen ihrer Söhne und Söhne nicht wegen ihrer Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden.

Der sozial Schwache: 24,17f.

17 Du sollst das Recht von Fremden, die Waisen sind, nicht beugen; du sollst das Kleid einer Witwe nicht als Pfand nehmen.

18 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der HERR, dein Gott, dort freigekauft. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.

Die vergessene Garbe: 24,19

19 Wenn du dein Feld aberntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei jeder Arbeit deiner Hände segnet.

Nachlese: 24,20–22

20 Wenn du einen Ölbaum abgeklopft hast, sollst du nicht auch noch die Zweige absuchen. Was noch hängt, soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.

21 Wenn du in deinem Weinberg die Trauben geerntet hast, sollst du keine Nachlese halten. Sie soll den Fremden, Waisen und Witwen gehören.

22 Denk daran: Du bist in Ägypten Sklave gewesen. Darum mache ich es dir zur Pflicht, diese Bestimmung einzuhalten.

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Vorschriften über den Scheidebrief – Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet[2]w. ihr {Ehe} herr wird und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges[3]w. die Blöße einer Sache an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat,

2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und {die Frau} eines anderen Mannes geworden,

3 {wenn dann} auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,

4 {dann} kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, seine Frau zu sein, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Gräuel ist das vor dem Herrn. Und du sollst das Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen.

5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist[4]w. eine neue Frau nimmt, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung[5]w. keinerlei Sache auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen.

Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Handmühle und Mühlstein[6]d. h. den oberen Stein, den Läufer pfänden, denn {damit} pfändet man das Leben.

7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, {einen} von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven[7]w. gewalttätig behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.

8 Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, dass du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe.

9 Denk daran, was der Herr, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt!

10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.

11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen hinausbringen.

12 Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen.

13 Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legt und dich segnet; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem Herrn, deinem Gott.

14 Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter[8]o. Tagelöhner nicht unterdrücken, {sei er einer} von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren {wohnen}.

15 Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen – denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach[1]w. und dazu erhebt er seine Seele –, damit er nicht über dich zum Herrn schreit und Sünde an dir ist.

16 Nicht sollen Väter um der Söhne willen[2]o. samt den Söhnen bzw. samt den Vätern getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen[2]o. samt den Söhnen bzw. samt den Vätern getötet werden; sie sollen jeder für seine {eigene} Sünde getötet werden.

17 Du sollst das Recht eines Fremden {und} einer Waise nicht beugen, und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.

18 Und du sollst daran denken, dass du Sklave in Ägypten warst und dass der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.

19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände.

20 Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher[3]w. hinter dir die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.

21 Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher[3]w. hinter dir Nachlese halten: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.

22 Und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Scheidung und Wiederverheiratung

1 Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und findet dann etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg.

2 Wenn nun ein zweiter Mann die Frau heiratet

3 und sie ebenfalls mit einer Scheidungsurkunde wegschickt oder auch stirbt,

4 darf ihr erster Mann sie nicht wieder zur Frau nehmen; sie ist für ihn unberührbar geworden. Sonst tut er etwas, was der Herr verabscheut. Ihr dürft das Land, das der Herr, euer Gott, euch geben wird, nicht durch solch ein Vergehen entweihen.

Verschiedene Schutzbestimmungen

5 Wenn ein Mann heiratet, wird er ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen Arbeitsleistungen für öffentliche Belange befreit. Er soll sich ungestört seiner Frau widmen können.

6 Wenn ihr ein Pfand nehmt, dürfen es nicht die Mühlsteine sein, mit denen das Korn zum Brotbacken gemahlen wird. Denn dann würdet ihr das Lebensnotwendige, ja das Leben selbst zum Pfand nehmen.

7 Wenn jemand einen anderen Israeliten, einen von seinen Brüdern, raubt und ihn als Sklaven hält oder verkauft, muss er getötet werden. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen.

8 Wenn jemand unter euch von Aussatz befallen wird, müsst ihr genau die Anweisungen der Priester aus dem Stamm Levi befolgen. Der Herr selbst hat ihnen diese Anweisungen gegeben.

9 Denkt daran, wie es Mirjam erging, die der Herr, euer Gott, nach eurem Auszug aus Ägypten für ihren Ungehorsam mit Aussatz bestrafte.

Schutz der Schwachen

10 Wenn du einem anderen Israeliten ein Darlehen gibst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um dir selbst ein Pfand auszusuchen.

11 Du musst draußen warten, bis er dir das Pfand herausbringt.

12 Wenn der andere so arm ist, dass er sein Obergewand verpfänden muss, darfst du das Pfand nicht über Nacht behalten,

13 sondern musst es bei Sonnenuntergang zurückbringen, damit er darin schlafen kann. Wenn du so handelst, wird er dir Gutes wünschen und du wirst vor dem Herrn, deinem Gott, als gerecht dastehen.

14 Wenn ein armer, völlig mittelloser Mann um Tageslohn für dich arbeitet, darfst du ihn nicht ausbeuten, gleichgültig, ob er einer von deinen Brüdern ist oder ein Fremder, der bei euch lebt.

15 Gib ihm seinen Lohn, bevor die Sonne untergeht; denn er braucht ihn dringend. Sonst beklagt er sich beim Herrn über dich und du wirst vor dem Herrn als schuldig dastehen.

16 Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, darf nur er selbst dafür bestraft werden, nicht seine ganze Familie. Die Eltern sollen nicht für die Schuld ihrer Kinder sterben und die Kinder nicht für die Schuld ihrer Eltern. Jeder soll nur für seine eigene Schuld bestraft werden.

17 Verweigert Fremden und Waisen nicht ihr Recht und nehmt nicht das Oberkleid einer Witwe zum Pfand.

18 Denkt daran, dass auch ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid und der Herr, euer Gott, euch von dort freigekauft hat. Deshalb sollt ihr euch um die Schwachen kümmern.

19 Wenn ihr bei der Ernte eine Garbe auf dem Feld vergessen habt, dann geht nicht zurück, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, den Waisen und Witwen gehören. Dafür wird der Herr euch segnen bei allem, was ihr tut.

20 Wenn ihr die Oliven von euren Ölbäumen schüttelt, dann sucht nicht hinterher noch die Zweige ab. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.

21 Wenn ihr in eurem Weinberg die Trauben erntet, dann haltet keine Nachlese. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.

22 Denkt daran, dass ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid, und handelt danach!

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt

2 und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau

3 und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,

4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem Herrn –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

5 Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat.

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.

7 Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust.

8 Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun.

9 Bedenke, was der Herr, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt.

10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,

11 sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.

12 Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,

13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem Herrn, deinem Gott.

14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind,

15 sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den Herrn anrufe und es dir zur Sünde werde.

16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.

17 Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.

18 Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.

20 Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.

21 Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.

22 Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.

Videos zu 5. Mose 24,9 (EÜ, ELB, GNB, LUT)